Info Geburtsurkunde

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme, einem Arzt oder von den Eltern erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:

  • Geburtsurkunde beider Elternteile
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden

Beim Standesamt fallen € 9,30 an Gebühren für die Ausstellung einer Geburtsurkunde an.