Aufschließungsabgabe

Berechnungslänge (Quadratwurzel der Baufläche) mal Bauklassenkoeffizient (großteils 1,25) mal Einheitssatz € 500,00 
 
Laut Gemeinderatsbeschluss vom 04.10.2011 Tagesordnungspunkt 9 nach Vorgabe des Amtes der NÖ Landesregierung
 
Richtlinien für die Gewährung eines Baukostenzuschusses für die Aufschließungsabgabe:
- Jungfamilien u. Single (bis 35 Jahre) erhalten einen Nachlass von 20 % der Aufschl.
  Abgabe
- Alle übrigen Abgabepflichtigen erhalten einen Nachlass von 10 % der Aufschl. Abgabe
- Flächenbegrenzung – Höchstausmaß 800 m2 Förderungsgrundlage
- Der/Die Bauwerber hat/haben für die Dauer von mind. 10 Jahren seinen/ihren Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Marbach zu begründen. Kann diese Bedingung nicht erfüllt werden, so ist der Baukostenzuschuss nicht zu gewähren, bzw. ein zu Unrecht erhaltenener Zuschuss ist an die Abgabenbehörde zurückzuzahlen