Aufschließungsabgabe


Formel zur Berechnung der Aufschließungsabgabe:

Berechnungslänge (Quadratwurzel der Baulandfläche) X Bauklassenkoeffizient (großteils 1,25) X Einheitssatz € 550,00 
 
Laut Gemeinderatsbeschluss vom 29.06.2026, Tagesordnungspunkt 3 nach gemäß § 38 Abs. 6 NÖ Bauordnung 2014

 
Richtlinien für die Gewährung eines Baukostenzuschusses für die Aufschließungsabgabe:

- Ehepaare, eingetragene Partnerschaften und Lebensgemeinschaften, bei denen zum Zeitpunkt der 
  Vorschreibung der Aufschließungsabgabe zumindest ein Partner das  35. Lebensjahr noch nicht 
  vollendet hat, sowie alleinstehende Personen bis zum vollendeten 35. Lebensjahr erhalten einen 
  Nachlass von 20 % der Aufschließungsabgabe
- Flächenbegrenzung – Höchstausmaß 800 m2 Förderungsgrundlage
- Begründung des Hauptwohnsitzes für die Dauer von mind. 10 Jahren in der Marktgemeinde 
  Marbach an der Donau.
  Kann diese Bedingung nicht erfüllt werden, so ist der Baukostenzuschuss nicht zu gewähren, bzw. 
  ein zu Unrecht erhaltener Zuschuss ist an die Abgabenbehörde zurückzuzahlen.